DSGVO-konforme Besuchermessung
Besuchermessung landet meist auf dem Compliance-Tisch, und das zu Recht. Besucher werden als anonyme, aggregierte Statistik gezählt, und es entstehen keine personenbezogenen Daten.
Auf Anonymität und Aggregation ausgelegt. Es entstehen keine personenbezogenen Daten.
Privacy by Design in der Praxis
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Keine personenbezogenen Daten
Alle personenbezogenen Daten werden unwiderruflich gelöscht und nie gespeichert, auch nicht in gehashter Form. Übrig bleibt ausschließlich anonyme, aggregierte Statistik.
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Von Besuchern wird nichts verlangt
Die Messung ist passiv und braucht weder App noch Login noch ein Zutun der Besucher. Niemand wird jemals identifiziert.
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Statistik so geliefert, wie Sie sie brauchen
Besucherzahlen, Verweildauer, Ströme und Trends kommen über Dashboards und eine dokumentierte API, bereit für Ihre eigenen BI-Tools.
Bumbee Labs betreibt die einzige Methode zur Besuchermessung in Europa, die von einer Datenschutzbehörde genehmigt wurde. IMY, die schwedische Datenschutzbehörde, hat die Wi-Fi-Methode geprüft und festgestellt, dass sie Statistik liefert, anonym und aggregiert. Personenbezogene Daten werden an der Quelle unwiderruflich gelöscht, sodass aus den Zahlen niemand identifiziert werden kann.
Besucher zu zählen heißt, Menschen in einem physischen Raum zu messen, und die meisten Wege dorthin berühren etwas Persönliches: Signale eines Telefons oder Bilder an einer Tür. Ein Compliance-Team fragt zu Recht, was erhoben wird, was aufbewahrt wird und ob jemand aus den Daten herausgelesen werden könnte. Ein Anbieter DSGVO-konformer Personenzählung sollte diese Fragen schriftlich beantworten können.
Kurz gefasst
- IMY, die schwedische Datenschutzbehörde, hat die Wi-Fi-Methode zur Besuchermessung von Bumbee Labs geprüft und genehmigt.
- Alle personenbezogenen Daten werden unwiderruflich gelöscht. Übrig bleibt ausschließlich anonyme, aggregierte Statistik.
- 3D-Sensor, LiDAR, KI-Kamera und Mobilfunkmessung sind nach demselben Privacy-by-Design-Prinzip gestaltet. Die Genehmigung selbst gilt für die Wi-Fi-Methode.
- Dieselbe Position gilt unter der UK GDPR, und in einer Prüfung nach der KI-Verordnung ist die Unterscheidung auf Methodenebene die Frage an jeden Anbieter.
- Die Statistik kommt über Dashboards und eine dokumentierte API, und die Besucherdaten gehören Ihnen.
Warum wirft Besuchermessung DSGVO-Fragen auf?
Unter der DSGVO ist alles, was eine Person identifizieren könnte, ein personenbezogenes Datum (Art. 4 Nr. 1 und Erwägungsgrund 26), und Kennungen und gespeicherte Aufnahmen sind genau das Material, um das es der Verordnung geht. Ein Compliance-Team sollte direkte, schriftliche Antworten haben, bevor gezählt wird.
Wie funktioniert DSGVO-konformes Monitoring von Besucherströmen?
Bumbee Labs zählt mit Wi-Fi-basierter Personenzählung, optischen 3D-Sensoren, Mobilfunkdaten oder einer Hybridlösung daraus, und dasselbe Datenschutz-Design zieht sich durch jede Methode. Die Messung ist passiv: Auf keinem Telefon wird etwas installiert, und von Besuchern wird nichts verlangt. Alle personenbezogenen Daten werden unwiderruflich gelöscht und nie gespeichert, auch nicht in gehashter Form. Übrig bleibt nur anonyme, aggregierte Statistik, und niemand kann identifiziert werden. Kamera- und Sensorinstallationen verarbeiten das Video ausschließlich für Analysen und speichern keine persönlichen Bilder. Auf diesem Ansatz beruht die DSGVO-bewusste Kamerazählung. Die Mobilfunkanalytik arbeitet mit anonymisierten, aggregierten Netzdaten, ohne Tracking auf Geräteebene.
Sie erhalten Statistik: Besucherzahlen, Verweildauern, Ströme, Eintrittsquoten und Trends. Das Ergebnis ist DSGVO-konformes Monitoring von Besucherströmen: anonyme Personenzählung in jeder Größenordnung, vom einzelnen Eingang bis zum ganzen Quartier. Den Weg vom Signal zur Statistik beschreibt die Seite Datenlieferungen.
Ist WLAN-Tracking datenschutzkonform? Was die Behörde geprüft hat
WLAN-Tracking und Wi-Fi-basierte Personenzählung werden oft gleichgesetzt, sind aber nicht dasselbe. Bumbee Labs trackt niemanden. Die Access Points, die ein Standort bereits betreibt, empfangen passive Probe Requests, kurze Signale, mit denen Telefone nach Netzen suchen. Besucher brauchen dafür weder App noch Login und müssen nichts tun. Die Daten werden an der Quelle anonymisiert, sodass nur aggregierte Statistik übrig bleibt; verfolgt wird niemand. Um genau diese Unterscheidung, also was ein System aus dem Signal macht, geht es auch in den Veröffentlichungen der europäischen Aufsichtsbehörden zu WLAN-Tracking. Geprüft und genehmigt hat die Methode IMY, die schwedische Datenschutzbehörde.
Wer hat die Methode genehmigt, und was wurde geprüft?
Die Genehmigung hat IMY erteilt, die schwedische Datenschutzbehörde (Integritetsskyddsmyndigheten, vormals Datainspektionen), die Aufsichtsbehörde in Schweden. IMY prüfte die Wi-Fi-Methode zur Besuchermessung selbst: was erhoben wird, was unwiderruflich gelöscht wird und was übrig bleibt. Die Prüfung kam zu dem Schluss, dass das Ergebnis anonyme, aggregierte Statistik ist und damit keine personenbezogenen Daten.
Die Genehmigung deckt die Wi-Fi-Methode zur Besuchermessung ab. Sie hat auch den technischen Standard für alles gesetzt, was wir seither gebaut haben: 3D-Sensor, LiDAR, KI-Kamera und Mobilfunkmessung sind nach demselben Privacy-by-Design-Prinzip gestaltet und liefern dasselbe anonyme Ergebnis. Weil die DSGVO in der gesamten EU und im EWR eine einzige Verordnung ist, ist die Frage, die IMY beantwortet hat, die Frage, von der ein Prüfer in jedem Mitgliedstaat ausgeht. In Deutschland beaufsichtigen die Landesdatenschutzbehörden und der BfDI dasselbe Regelwerk. Was eine von einer Behörde geprüfte Methode von einem eigenen „DSGVO-konform”-Etikett eines Anbieters unterscheidet, behandelt die Seite DSGVO-konform vs. genehmigt.
Was ändert die Genehmigung an unserer Compliance-Prüfung?
Sie verändert den Ausgangspunkt. Ob die Methode personenbezogene Daten erzeugt, entscheidet jede Prüfung, und IMY hat diese Frage bereits gestellt und beantwortet. Weil zu keinem Zeitpunkt personenbezogene Daten entstehen, arbeiten Sie nur mit anonymer Statistik. Die Methode ist außerdem von Wissenschaft, Partnern und Kunden validiert, und jede Installation wird mit manuellen Kontrollmessungen überprüft, die wir mit unseren eigenen Daten abgleichen. Die Datenschutz-Folgenabschätzung für Personenzählung sammelt die Fragen, die ein Datenschutzbeauftragter typischerweise stellt, und zeigt, wo die Antworten stehen.
Was fragen uns Compliance-Teams?
- Was wird erhoben? Je nach Methode: Wi-Fi-Signale, die Telefone senden, optische Zählungen an einem Punkt oder anonymisierte, aggregierte Netzdaten. Die Erhebung ist durchgehend passiv.
- Was wird aufbewahrt? Ausschließlich Statistik: Zählungen, Verweildauer, Ströme und Trends. Nichts, was jemanden identifizieren könnte, wird gespeichert.
- Kann jemand aus den Daten herausgelesen werden? Nein. Die Methode ist so gebaut, dass niemand jemals identifiziert werden kann.
- Wohin gehen die Zahlen? In Dashboards und eine dokumentierte, pull-basierte API. Ihre Besucherdaten gehören Ihnen.
Datenschutz ist eine Anforderung in unserer Ausschreibung: Was sollten wir Anbieter fragen?
Die zentrale Frage ist, ob die Methode personenbezogene Daten erzeugt. Lassen Sie sich von jedem Anbieter schriftlich beantworten, was erhoben wird, was aufbewahrt wird und ob jemand aus den Daten herausgelesen werden könnte. Für die Wi-Fi-Methode von Bumbee Labs hat IMY diese Frage geprüft. Öffentliche Stellen können dieselben Prinzipien mit Personenzählung ausschreiben in Anforderungen übersetzen.
Für wen ist das gedacht?
Einzelhändler und Einkaufszentren, Verkehrsknotenpunkte und Flughäfen, Museen, Bibliotheken, Innenstädte und Außenwerbung. Der Ansatz skaliert vom einzelnen Geschäft bis zu ganzen Quartieren. Die Statistik kommt auf jeder Stufe auf demselben Weg an, sodass eine Gruppe mit vielen Standorten die Methode nur einmal prüft.
Fällt ein Personenzähler unter die KI-Verordnung?
Wer KI-Systeme in der EU einsetzt, hat die KI-Verordnung auf der Compliance-Agenda. Kamerabasierte Personenzählsysteme, die Personen per Computer Vision klassifizieren, können unter Anhang III der Verordnung fallen (Hochrisiko-KI-Systeme im Zusammenhang mit biometrischer Kategorisierung). Wi-Fi-basierte und mobilfunkbasierte Methoden liegen schon durch ihre Bauweise außerhalb dieses Anwendungsbereichs: Sie verarbeiten keine biometrischen Daten, sie identifizieren keine Einzelpersonen, und das Ergebnis ist anonyme, aggregierte Statistik. In einer Prüfung nach der KI-Verordnung ist die Unterscheidung auf Methodenebene die Frage an jeden Anbieter.
Gilt das auch unter der UK GDPR?
Organisationen im Vereinigten Königreich unterliegen der UK GDPR (der im britischen Recht beibehaltenen EU-DSGVO nach dem Data Protection Act 2018). Die auf dieser Seite beschriebene Compliance-Position gilt unter der UK GDPR uneingeschränkt: Die Methode erzeugt keine personenbezogenen Daten, nichts Identifizierbares wird gespeichert, und die Genehmigung durch eine Datenschutzbehörde ist ein dokumentierter Nachweis, auf den sich Ihr Datenschutzbeauftragter berufen kann. Käufer aus Einzelhandel, Verkehr und öffentlichem Sektor im Vereinigten Königreich können diese Besucherstatistik mit derselben Sicherheit nutzen wie vergleichbare Organisationen in der EU.
Kann ich die Fragen meines Datenschutzbeauftragten in eine Demo mitbringen?
Ja. In einer Demo gehen wir Methode, Datenweg und Dashboard in klarer Sprache durch. Unsere Datenschutzbestimmungen beschreiben, wie wir mit Daten umgehen, und die Fallstudien zeigen, wie Organisationen, die dieselben Fragen zuerst gestellt haben, die Statistik nutzen.
We are very excited by this collaboration with Bumbee Labs as their data expertise will complement our IoT know-how providing an unparalleled service to our clients across several verticals, industries and markets in the Middle East.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Wi-Fi-Personenzählung DSGVO-konform?
Ja. Personenbezogene Daten werden an der Quelle unwiderruflich gelöscht, sodass ausschließlich aggregierte Statistik übrig bleibt. Die Methode wurde von IMY, der schwedischen Datenschutzbehörde, geprüft und genehmigt.
Gibt es einen DSGVO-konformen Personenzähler?
Ja. Die Wi-Fi-Methode zur Besucherzählung, die Bumbee Labs betreibt, wurde von IMY, der schwedischen Datenschutzbehörde, geprüft und genehmigt. Sie erzeugt keine personenbezogenen Daten, nur anonyme, aggregierte Statistik. Die Genehmigung gilt für die Wi-Fi-Methode; unsere Kamera- und Sensorzählung ist nach demselben Privacy-by-Design-Prinzip gebaut und liefert dasselbe anonyme Ergebnis.
Welche Behörde hat die Methode genehmigt?
IMY, die schwedische Datenschutzbehörde (vormals Datainspektionen), prüfte die Wi-Fi-Methode zur Besuchermessung: was erhoben wird, was gelöscht wird und was übrig bleibt. Die DSGVO ist in der gesamten EU und im EWR dieselbe Verordnung. Die Frage, die IMY beantwortet hat, ist deshalb die, von der jede nationale Prüfung ausgeht.
Können Einzelpersonen identifiziert oder verfolgt werden?
Nein. Die Methode ist so gebaut, dass niemand jemals identifiziert werden kann. Signale werden anonymisiert und zu Zählungen und Strömen aggregiert. Geliefert wird Statistik, niemals Datensätze über Personen.
Speichern kamerabasierte Zählungen Bilder von Personen?
Nein. Optische 3D-Sensoren verarbeiten das Video ausschließlich für Analysen. Es werden keine persönlichen Bilder gespeichert, und das Ergebnis sind Zählungen und Belegungswerte statt Aufnahmen.
Wem gehört die Besucherstatistik?
Ihnen. Sie wird als anonyme Statistik über Dashboards und eine API geliefert, damit Sie sie in Ihren eigenen Systemen nutzen können.
Ergebnisse von Kunden
Sehen Sie, wie Einzelhändler, Verkehrsknotenpunkte und Innenstädte mit diesen Statistiken arbeiten. Der Datenschutz war vom ersten Tag an geklärt.