Städte brauchen Bewegungsdaten mehr denn je, und Bürger tolerieren Überwachung im öffentlichen Raum weniger denn je. Diese beiden Tatsachen kollidieren in jedem Verkehrsmessprojekt: Die Planungsabteilung muss wissen, wie viele Fahrzeuge, Radfahrende und Fußgänger eine Straße nutzen, und die Rechtsabteilung muss wissen, dass diese Erkenntnis niemanden unter Beobachtung gestellt hat. Die gute Nachricht ist, dass sich die Kollision vermeiden lässt, wenn die Messung mit Datenschutz als Ausgangspunkt gewählt wird, nicht als nachträglichen Flicken. Wie schon bei unserem DSFA-Leitfaden ist dies eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.

Die Zählung ist unschuldig. Die Erfassung vielleicht nicht.

An einer Zahl ist nichts personenbezogen. „4.213 Fahrzeuge, 612 Radfahrende, Richtung Süden, Dienstag” identifiziert niemanden. Die DSGVO (englisch: GDPR) kommt über die Methode ins Spiel: Ein System, das identifizierbares Video aufzeichnet oder Kennzeichen liest, verarbeitet personenbezogene Daten auf dem Weg zu seiner Zählung, und alles, was folgt, Rechtsgrundlage, Aufbewahrung, Informationspflichten, Auskunftsersuchen, ergibt sich aus dieser Erfassung, nicht aus der Zählung, die sie hervorgebracht hat. Die Frage an jedes Messsystem lautet nicht „was meldet es?”, sondern „was hält es, und sei es nur für eine Sekunde?”

Kameras und Kennzeichen: manchmal gerechtfertigt, immer schwer

Es gibt legitime Gründe, Kennzeichen zu lesen und Straßen aufzuzeichnen, Vollzug ist der naheliegende, und das Recht stellt dafür Rahmen bereit. Doch diese Rahmen sind schwer: Bewertungen, Beschilderung, Aufbewahrungsfristen, und eine öffentliche Debatte über das Gefilmtwerden. Dieses Gewicht zu tragen, ergibt Sinn, wenn Identifizierung der Zweck ist. Es versehentlich zu tragen, weil das angebotene Zählprodukt eines Anbieters zufällig ein Videoprodukt ist, ist der Grund, warum Messprojekte in der Rechtsprüfung ins Stocken geraten. Im Zählmodus geben moderne KI-Kameras Zahlen statt Filmmaterial aus, was die Analyse wesentlich verändert, aber in den sensibelsten öffentlichen Umgebungen ist die stärkste Position eine Methode, bei der Bildmaterial niemals entsteht.

Messung ohne Erklärungsbedarf

LiDAR-basierte Messung zählt, indem sie bewegte Geometrie mit augensicheren Laserimpulsen misst. Es gibt kein Bild, kein Kennzeichen, kein Gesicht, keine Kennung zu irgendeinem Zeitpunkt, nicht gelöscht, nicht verpixelt, schlicht nie erzeugt. Eine so gemessene Straße liefert durchgehende Zeitreihen von Fahrzeugen, Radfahrenden und Fußgängern als getrennte Klassen, bei jedem Licht, und ihre Datenschutzprüfung ist so kurz wie die technische Notiz, die sie erklärt. Anonymität ist kein Richtlinienversprechen, sie ist das, was der Sensor physikalisch ausgibt.

Die Herkunftsfrage

Anbieter werden alle „DSGVO-konform” sagen; der Satz kostet nichts. Was Behauptungen unterscheidet, ist die Bewährung unter Prüfung. Bumbee Labs ist das Unternehmen hinter der einzigen Methode zur Besuchermessung in Europa, die von einer Datenschutzbehörde genehmigt wurde, eine regulatorische Prüfung bestanden, wo es am meisten zählt, und dieselbe Privacy-by-Design-Kultur baut unsere Straßen- und Verkehrsmessung. Wenn Ihr Datenschutzbeauftragter die Fragen aus unserem DSFA-Leitfaden stellt, antworten wir schriftlich, mit der Architektur im Rücken. Für Formulierungen im Leistungsverzeichnis beginnen Sie mit dem Vergabe-Leitfaden; für die Messung selbst, sprechen Sie mit uns.

Having the large flows we have is a challenge. We constantly strive to have as efficient a station as possible. With the help of reliable data from the new measurement system, we can better plan where different service functions or stores are to be located and how we can adapt doors or passages.
Kristina Holmqvist Stockholm Region, Jernhusen

Häufig gestellte Fragen

Ist das Zählen von Fahrzeugen auf einer öffentlichen Straße ein DSGVO-Thema?

Zählung als solche braucht keine Identität, und eine Zahl ist kein personenbezogenes Datum. Die DSGVO-Frage betrifft, was das messende System auf dem Weg dorthin erfasst: Kennzeichen und identifizierbares Video sind personenbezogene Daten, während eine Methode, die niemals Bildmaterial oder Kennungen erfasst, die Messung durch Bauart außerhalb dieses Bereichs hält.

Fallen Verkehrskameras und Kennzeichenerkennung unter die DSGVO?

Ja. Kennzeichen identifizieren einen Halter, und identifizierbares Filmmaterial identifiziert Personen, sodass Kennzeichenerfassung und aufgezeichnetes Video im öffentlichen Raum eine vollständige Datenschutzprüfung, eine Rechtsgrundlage, Aufbewahrungsregeln und Informationspflichten nach sich ziehen. Das lässt sich für Vollzugszwecke rechtfertigen, ist aber ein schwerer Rahmen zu tragen, wenn das Ziel nur eine Zählung war.

Wie umgeht LiDAR-basierte Messung das Problem?

LiDAR misst bewegte Geometrie mit Laserlicht: Position, Größe, Richtung, Bewegungsgeschwindigkeit. Zu keinem Zeitpunkt entsteht ein Bild, kein Kennzeichen, kein Gesicht, nichts zu verpixeln oder zu löschen. Der Datenschutzabschnitt einer Bewertung wird kurz, weil nichts, was personenbezogenen Daten ähnelt, in der Verarbeitungskette existiert.

Was sollte eine Kommune von einem Anbieter fordern?

Eine technische Aussage darüber, was genau erfasst wird, ob zu irgendeinem Zeitpunkt Bildmaterial oder eine Kennung entsteht, und Anonymität per Design statt per Richtlinie. Unser Vergabe-Leitfaden für Verkehrszählung behandelt die Anforderungen in leistungsverzeichnisreifer Form.

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